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Festlegung der Stichprobengröße aufgrund erwarteter Anteilswerte

Fragestellung: Wie groß muss meine Stichprobe sein, wenn ich möchte, dass der tatsächliche Anteilswert der Grundgesamtheit in einem von mir bestimmten Umkreis um den gemessenen Anteilswert der Stichprobe liegt.

Wesentliche Faktoren für die Berechnung sind:

1. die erwartete Höhe der Anteilswerte

Kann die Höhe der Anteilswerte nicht näherungsweise vorausgesehen werden, geht man in der Berechnung von einem Worst Case Szenario aus, dem erwarteten Anteilswert von 50%.

2. die tolerierte Schwankungsbreite der Anteilswerte

d.h. wie weit der tatsächliche Wert der Grundgesamtheit maximal vom gemessenen Wert der Stichprobe abweichen darf.

3. das gewünschte Signifikanzniveau

d.h. mit welcher statistischen Wahrscheinlichkeit sich der tatsächliche Anteilswert der Grundgesamtheit innerhalb der tolerierten Schwankunsbreite um den gemessenen Anteilswert der Stichprobe befindet - in der Marktforschung wird üblicherweise ein Signifikanzniveau von 95% angestrebt.

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